blitzerbeistand.de ist ein Angebot der Kanzlei Kuhagen
04102/7782553
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Jährlich über 26 Millionen oder kalendertäglich mehr als 70.000 Verkehrsteilnehmern geht es genauso.
Viele der jeden Tag als behördliches „Massengeschäft“ auf den Weg gebrachten Vorwürfe sind indes fehlerhaft und damit angreifbar.
Messungen können z. B. aufgrund technischer oder formaler Fehler gänzlich unverwertbar sein.
So gibt es etwa für jede mobile Messung genaue Vorgaben zur Einrichtung der Messstelle, die vom durchführenden Messpersonal nicht nur als umgesetzt protokolliert, sondern auch tatsächlich eingehalten werden müssen.
Nicht selten treten hier bei einer nachträglichen Überprüfung Versäumnisse zutage.
Wir ziehen daher z. B. bei vielen Messungen messtechnische Sachverständige aus unserem Netzwerk hinzu, die anhand von Messfotos sowie der Auswertung von uns beigezogener Messdateien Messfehler aufdecken, welche sich auf den ersten Blick keinem korrekt ausgefüllten Messprotoll entnehmen lassen.
In formaler Hinsicht muss z.B. das Messpersonal auf vielen Messgeräten speziell geschult sein. Die eingesetzten Geräte und bei bestimmten Messgeräten sogar die zusätzlich in die Fahrbahn eingelassenen Sensoren müssen gültig geeicht sein.
Es kann also bei einer Messung im Straßenverkehr viel falsch gemacht werden.
Selbst wenn Sie einen Vorwurf als zutreffend einschätzen, bedeutet dies noch nicht, dass eine Messung wirklich korrekt durchgeführt wurde und uneingeschränkt verwertbar ist.
Nachdem Sie ein Anhörungsschreiben oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, laden Sie das Schreiben bitte an uns hoch.
Beachten Sie bitte, dass bei Erhalt eines Bußgeldbescheides eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Einwurf des Bußgeldbescheides in den Briefkasten zu laufen begonnen hat. Bei Versäumung dieser Frist kann in der Regel nichts mehr gegen die erhobenen Vorwürfe gemacht werden.
Das Datum der Zustellung des Bußgeldbescheides können Sie handschriftlich notiert dem gelben Umschlag entnehmen, mit dem Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Erfolgte die Zustellung an einem Samstag, beginnt die Frist erst am darauffolgenden Montag abzulaufen.
Bitte beantworten Sie zunächst die Fragen auf unserem Formular und laden im Formular das erhaltene Anhörungsschreiben oder den Bußgeldbescheid hoch.
Sind Sie rechtsschutzversichert, beginnen wir auf Wunsch sofort mit der Anforderung der Ermittlungsakte und holen für Sie bei Ihrer Versicherung die Deckungszusage ein.
Haben Sie im Vorfeld einer Bearbeitung dagegen Fragen, kommen Sie gerne auch telefonisch auf uns zurück.
Sollten Sie (noch) nicht rechtsschutzversichert sein, erhalten Sie von uns nach Sichtung Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides zunächst Hinweise für ein mögliches Vorgehen sowie ggf. für eine nachträgliche Rechtsschutzdeckung selbst Ihres aktuellen Blitzers.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir stehen Ihnen jederzeit fachkundig mit einer kostenfreien Erstberatung für Fragen bezüglich Ihres Blitzers zur Verfügung. Sicherlich ist nicht jede Messung angreifbar. Wer eine Überprüfung indes nicht in die Wege leitet, dem sind Fahrverbot, Punkte und Geldbuße bereits sicher.
blitzerbeistand.de ist ein Angebot der Kanzlei Kuhagen. Fachanwälte und auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sind der richtige Ansprechpartner für den gegen Sie erhobenen Vorwurf.